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Verbot für Hartz IV Empfänger Wem
seine Kinder geklaut wurde, und sie mal besuchen will, muss Ausgaben tätigen,
die nicht im ALG II Regelsatz inbegriffen sind. Deswegen kann man diese erstatten
lassen, selbst wenn man kein ALG II Empfänger ist, aber mit diesen Zahlungen
dazu werden würde. Doch
wenn ein Kind einen besuchen will, dann muss es das billigste vom billigsten nehmen,
was konkret bedeutet, dass es mit einem Bummelzug stunden lang unterwegs sein
muss, obwohl es mit einem anderen Ticket deutlich schneller gehen würde. Dass
man den Differenzbetrag selber zahlt ist ausgeschlossen. Diese
Handhabung zeigt kurriose Blüten, da teilweise sich Jugendämter bereit
erklären, das Ticket dann ganz zu zahlen, damit die Kinder ihr Elternteil
wieder sehen können, von dem es zuvor mit brutalster gewalt entführt
wurde. Wem das
komisch vorkommt, dem sei gesagt, dass Arbeitslosigkeit den automatischen Entzug
des Sorgerechtes mit sich führen kann, da Gerichte davon ausgehen, dass "wer
arbeiten will, auch Arbeit findet", und es einer narzistischen Persönlichkeitsstörung
gleich kommt, wenn man im Niedriglohnsektor seit Jahren arbeitet, was eine Kindeswohlgefährdung
darstellt. Sie
haben richtig gelesen: Man muss gar nicht einmal richtig arbeitslos sein -
Armut genügt, dass einem die Kinder geklaut werden (höchst offiziell
via Gericht & Amt).
Dass
Jobcenter
hier trotz allem sparen ist klar, weil die dann angesagten Unterhaltszahlungen
das Eltern-Opfer dem Jugendamt
zahlen muss, und das Jobcenter nicht mehr die Gelder dem Kind (relativ) direkt
zukommen lasen muss. Profitieren
tun Heime und andere, die vom Kindesleid nutzen haben. Wenn dann aber solche Dinge
beantragt werden führt dies auf wundersame Weise oft dazu, dass man seine
Kinder nicht mal mehr alle paar Monate sehen darf. Widerrechtlich
verheimlicht das Syndikat aus Ämtern, Gerichten & Jobcentern einem jede
Form des Widerspruchs, da ignoriert, diffamiert und ausgegrenzt wird - nur um
ein paar €uro zu sparen, die die Ämter dann gerne für sich umbuchen
(Beweis).
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