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Falle! Wie Jobcenter Bewerbern künstlich das Geld kürzen... Es
ist die Pflicht eines Hartz IV Empfängers sich zu bewerben, selbst wenn die
Sacharbeiter nichts finden, muss man sich trotzdem bewerben, auf nicht existente
Stellen also. Tut man dies telefonisch, ist dies meist eher schwer nachzuweisen.
Auch schriftliche Bewerbungen könnten leicht gefälscht werden, weswegen
eine Antwort auf eine Bewerbung eigentlich erst ein sicherer Beweis darstellt. Genau
auf diese Beweise hat es das Jobcenter aber abgesehen, d.h., wenn man also Bewerbungsbemühungen
dokumentiert, und bei telefonischen Anfragen/ Bewerbungen nichts schriftliches
liefern kann, dann hat man für das Jobcenter eine nicht beweisene Leistung
vollbracht, die - da sie nicht nachgewiesen wurde - zumindest die keine Bemühung
darstellt (die Hilfsbedürftigkeit zu minimieren), bzw. der Pflicht, sich
zu bewerben ist man nicht nachgekommen. Das
heist, dass jemand, der 50 Bewerbungen schreibt, bei denen 40 telefonisch stattfanden,
besser da steht wie einer, der nur 5 schriftliche losgeschickt hat, und eine Antwort
bekam (was er dann einreichte). In
den Standartschreiben der Jobcenters ist der Satz: "Sie sind somit Ihrer
Mitwirkungspflicht nach § 60 Absatz. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Erstes buch
- (SGB I) nicht nacgekommen" also oft nachzlesen, interessant hierbei wäre
es heraus zu finden, ob das Wort "Buch" auch bei anderen standartmäßig
klein ("buch") geschrieben wird, was der Gipfel des systematischen Sozialkahlschlags
wäre. Die
Jobcenter können nämlich dadurch unwahrscheinlich Kosten sparen, weil
man bekanntlich 30% gekürzt bekommt, wenn man nicht "mitwirkt". Da
man nun weiß, dass man dem total schutzlos ausgeliefert ist, sollte man
künftig auf telefonische Bewerbungen verzichten, und alles via Email machen,
weil da dann der Beweis (im "gesendet" Ordner), leichter auszudrucken
ist, und in der Antwort teilweise die Bewerbung selber noch zu lesen ist. Warum
sich die Jobcenter diesen mießen Schikane bedienen ist fragwürdig.
Aber es gibt Fälle, bei denen genau solche Aspekte 'hilfreich' waren, einen
als Arbeitsverweigerer hinzustellen (obwohl er Aufstocker war/ ist), der nicht
daran interessiert sei, durch die Änderung seiner Situation eine wirtschaftlich
bessere herzustellen (obwohl er einen äußerst harten Job hatte/ hat,
der ihn gesundheitlich schädigte). Diese
Widersrpüche interessieren im Allgemeinen wenig, da Gerichte oft nur auf
wenige Aspekte schauen, die ihnen die Ämter vorlegen, und wenn dann die Ämter
den Anschein erwecken, als dass man es mit einem unsozialen Querulanten zu tun
hat, ist bei vielen Richtern das urteil vor ausreichender Prüfung des Sachverhaltes
schon klar - zumindest wenn es darum geht, einem aufgrund von Armut auch noch
die Kinder zu klauen. Deswegen
sind inzwischen viele Kommunen dazu über gegangen, besonders schwer unter
zu bekommende HARTZ IV Empfängern die Kinder zu nehmen (über das Jugendamt),
damit man die Kürzungen dann ethisch besser vertreten kann. Familiengerichte
& Jugendämter spielen da äußerst harmonisch mit, "zum
Wohl des Kindes" versteht sich, wobei anzumerken ist, dass ein geklautes
Kind vom Staat monatlich mindestens 400.- € bekommt, und die Ersatfamilie
mindestens 200 € zusätzlich (also über 600.- €, von dem beim
Kind nicht wirklich etwas ankommen muss). Dies
ist natürlich ca. 3 mal mehr wie der Hartz IV Satz, aber da man nun Unterhaltspflichtig
ist, kassiert das Jugendamt wieder ab, wodurch Kosten geringer werden und 'bedürftige'
Antragssteller (auf Kinder) befriedigt werden. Dass jene nicht selten auch die
schwarzen Kassen der Jugendämter füllen, sei dahingestellt. (Mehr..). Ein
Ausweg aus diesem Schlamassel wäre das Heidelberger
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Teil der Reihe... |