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Vorsicht Falle!
Wie Jobcenter Bewerbern künstlich das Geld kürzen...

Es ist die Pflicht eines Hartz IV Empfängers sich zu bewerben, selbst wenn die Sacharbeiter nichts finden, muss man sich trotzdem bewerben, auf nicht existente Stellen also. Tut man dies telefonisch, ist dies meist eher schwer nachzuweisen. Auch schriftliche Bewerbungen könnten leicht gefälscht werden, weswegen eine Antwort auf eine Bewerbung eigentlich erst ein sicherer Beweis darstellt.

Genau auf diese Beweise hat es das Jobcenter aber abgesehen, d.h., wenn man also Bewerbungsbemühungen dokumentiert, und bei telefonischen Anfragen/ Bewerbungen nichts schriftliches liefern kann, dann hat man für das Jobcenter eine nicht beweisene Leistung vollbracht, die - da sie nicht nachgewiesen wurde - zumindest die keine Bemühung darstellt (die Hilfsbedürftigkeit zu minimieren), bzw. der Pflicht, sich zu bewerben ist man nicht nachgekommen.

Das heist, dass jemand, der 50 Bewerbungen schreibt, bei denen 40 telefonisch stattfanden, besser da steht wie einer, der nur 5 schriftliche losgeschickt hat, und eine Antwort bekam (was er dann einreichte).

In den Standartschreiben der Jobcenters ist der Satz: "Sie sind somit Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 60 Absatz. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch - Erstes buch - (SGB I) nicht nacgekommen" also oft nachzlesen, interessant hierbei wäre es heraus zu finden, ob das Wort "Buch" auch bei anderen standartmäßig klein ("buch") geschrieben wird, was der Gipfel des systematischen Sozialkahlschlags wäre.

Die Jobcenter können nämlich dadurch unwahrscheinlich Kosten sparen, weil man bekanntlich 30% gekürzt bekommt, wenn man nicht "mitwirkt".

Da man nun weiß, dass man dem total schutzlos ausgeliefert ist, sollte man künftig auf telefonische Bewerbungen verzichten, und alles via Email machen, weil da dann der Beweis (im "gesendet" Ordner), leichter auszudrucken ist, und in der Antwort teilweise die Bewerbung selber noch zu lesen ist.

Warum sich die Jobcenter diesen mießen Schikane bedienen ist fragwürdig. Aber es gibt Fälle, bei denen genau solche Aspekte 'hilfreich' waren, einen als Arbeitsverweigerer hinzustellen (obwohl er Aufstocker war/ ist), der nicht daran interessiert sei, durch die Änderung seiner Situation eine wirtschaftlich bessere herzustellen (obwohl er einen äußerst harten Job hatte/ hat, der ihn gesundheitlich schädigte).

Diese Widersrpüche interessieren im Allgemeinen wenig, da Gerichte oft nur auf wenige Aspekte schauen, die ihnen die Ämter vorlegen, und wenn dann die Ämter den Anschein erwecken, als dass man es mit einem unsozialen Querulanten zu tun hat, ist bei vielen Richtern das urteil vor ausreichender Prüfung des Sachverhaltes schon klar - zumindest wenn es darum geht, einem aufgrund von Armut auch noch die Kinder zu klauen.

Deswegen sind inzwischen viele Kommunen dazu über gegangen, besonders schwer unter zu bekommende HARTZ IV Empfängern die Kinder zu nehmen (über das Jugendamt), damit man die Kürzungen dann ethisch besser vertreten kann.

Familiengerichte & Jugendämter spielen da äußerst harmonisch mit, "zum Wohl des Kindes" versteht sich, wobei anzumerken ist, dass ein geklautes Kind vom Staat monatlich mindestens 400.- € bekommt, und die Ersatfamilie mindestens 200 € zusätzlich (also über 600.- €, von dem beim Kind nicht wirklich etwas ankommen muss).

Dies ist natürlich ca. 3 mal mehr wie der Hartz IV Satz, aber da man nun Unterhaltspflichtig ist, kassiert das Jugendamt wieder ab, wodurch Kosten geringer werden und 'bedürftige' Antragssteller (auf Kinder) befriedigt werden. Dass jene nicht selten auch die schwarzen Kassen der Jugendämter füllen, sei dahingestellt. (Mehr..).

Ein Ausweg aus diesem Schlamassel wäre das Heidelberger BGE Modell...

Zweiter Teil der Reihe...


2011-02-07 zuhause.

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by:
Alexander Kloos & Heidelberg-Mediaservicers.de

 

 
   
 
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2011-02-07 zuhause



 

Gesellschaftliches Engagement via Behebung von Aspekten, die politisch unkorrekt gebraucht werden und wurden via Seiten,
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Theorien & Thesen vorweisen, die ich als Web-Autor vor vielen Jahren entwickelt habe und weiter entwickel. Mehr:

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Die hier genannten Ansichten und subjektive Empfindungsbekundungen sind ausdrücklich nur private Meinungen, die übertrieben formuliert sein können!
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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